Wenn die alte Berufsunfähigkeitsrente für die damals hoch Einzahlenden plötzlich durch ein viel strikteres Gesetz ersetzt wurden, könnte hier eine Verfassungswidrige Enteignung von Eigentumsrechten ohne Entschädigung (Art. 14 GG) vorliegen!
Siehe Rechtsprechung des BVerfG zur Rente.