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  • Systemverwalter

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2006

Es könnten hier vor allen Dingen Eigentumsrechte nach Art. 14 GG verletzt sein

Wenn die alte Berufsunfähigkeitsrente für die damals hoch Einzahlenden plötzlich durch ein viel strikteres Gesetz ersetzt wurden, könnte hier eine Verfassungswidrige Enteignung von Eigentumsrechten ohne Entschädigung (Art. 14 GG) vorliegen!
Siehe Rechtsprechung des BVerfG zur Rente.

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