Okay, Entschuldigung.
Meine scharfe Bemerkung galt allein dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, speziell im Verhältnis zum gleichartigen Element im Rahmen der damaligen gesetzlichen Rentenversicherung.
Es dürfte nicht leicht sein einen Fall zu finden, bei dem ein - bei Eintritt in das Berufsleben - Behinderter nach der alten Ordnung irgendwann später Anspruch auf eine Berufunfähigkeitsrente hatte, aber nach Regeln wie der heutigen wohl keine faire Versicherung finden würde. Aber ausgeschlossen ist das nicht.
Die alte Ordnung setzte ja voraus, dass der Behinderte eine zumindest mittelhohe Ausbildung hatte, eine entsprechende Arbeit mindestens die 5 Jahre vor dem "Versicherungsfall" ausübte (drei Jahre davon regulär und vollzeitig mit Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen), danach aber nicht mehr konnte, jedenfalls nicht 6+ Stunden am Tag, aber gleichwohl noch Erwerbsarbeit von wesentlich geringerem fachlichem Anforderungsprofil einige Stunden am Tag ausführen konnte. Und der all das auch noch in einem Gutachten bestätigt bekam.