Ich verstehe Ihre Aussage nicht. Den 262 SGB 6 gibt es doch noch auch wenn naturgemäß immer weniger vollwertige Pflichtbeitragszeiten vor dem 01.01.1992 gibt.
Die Vorschriften barg ohnehin enormes Potenzial für Ungerechtigkeiten. Denn jemand, der knapp unter dem Schnitt lag wurde gegenüber jemandem, der knapp über dem Schnitt lag, massiv bevorteilt.
Und die jetzt zum 01.01.2021 eingeführte Grundrente blenden Sie völlig aus.