Habe mir § 236 b SGB 6 u. 236 SGB 6 angesehen. Ich kann da keine generelle Regelung für Menschen in körperlich besonders belastenden Berufen erkennen. Man muss in diesen Berufen nicht schwerbehindert sein um das Turnen auf Dächern und Gerüsten im alter von 65 Jahren als extreme Belastung zu empfinden. Gefährlicher ist es auch im Alter.
Da haben Sie wieder einen rausgehauen. Man beachte auch noch die Geburtsdaten, die dieses Gesetz einschränken.
Warum geht es nicht wie bei der Polizei. dort wurden 2014 das Pensionsalter für Vollzugsbeamte von 60 auf 62 Jahre angehoben. Gewerkschaft der Polizei Saarland 2014 gültig ab 2015. In einigen Bundesländern ist die Regelaltersgrenze für Vollzugsbeamte auch 63 Jahre.
In jedem Fall eine klare Grenze. Und ein Maurer oder Dachdecker hat körperlich meistens mehr geleistet als ein Polizeibeamter im Vollzugsdienst. Und gefährlich ist es am Bau allemal.