Für diese Personengruppe gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 236 b SGB 6. Oder bei Bestehen einer Schwerbehinderteneigenschaft die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Im Übrigen sind die zur Prüfung einer Erwerbsminderung erforderlichen Begutachtung alles andere als extrem zeitraubend. Meist erschöpft sich das darin, sich einer mehrstündigen Begutachtung zu unterziehen, bei der man auch die ärztlichen Unterlagen der behandelnden Ärzte vorlegt.