Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente als Verfassungsbruch (...) beim Zerfleddern der gesetzlichen Rente Verfassungsbruch begangen, denn das Sozialstaatsprinzip, das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist, wurde verletzt. Außerdem hat der Staat als Rechtsstaat auch seine - ebenfalls aus Artikel 20 resultierende - Gewährleistungsverantwortung verletzt.
Was also würde wohl passieren, wenn Zerstörung der gesetzlichen Rente
vor 20 Jahren als grundgesetzwidrig verurteilt wird?
Dasselbe wie nach langer Wartezeit zu einem Urteil in der Sache 1 BvL 7/16, also nüscht. Zu dem Thema haben die Nachdenkseiten heute zwei unkommentierte Links zum Spiegel und Freitag, die Entwicklung der Hartz IV Geschichte auf die Entwicklung der gesetzlichen Rente gepaust ergibt die Prophezeiung, dass in ungefähr sieben Jahren die Meinungsumfragen so ausgelegt werden, als hätte der Bürger nüscht andere gewollt.
Dank für den Artikel, hätte man die AGenda 2010 nicht wenigstens erwähnen können, wenn man schon keine Zusammenhänge zu den Veränderungen am Arbeitsmarkt zieht? :-(
nachtrag nds
> https://www.nachdenkseiten.de/?p=69803#h11
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.02.2021 14:36).