> http://www1.bild.t-online.de/BTO/news/2006/02/19/schaeuble-video-wm/schaeuble-video-wm.html
> Doch sieht der Innenminister darin keinen Hinderungsgrund. Schäuble
> wörtlich: "Ich kann mir vorstellen, daß wir auch in den Ländern, in denen das
> Landespolizeirecht zu enge Voraussetzungen vorsieht, zu einer
> Videoüberwachung und -aufzeichnung des "Public-Viewing"-Bereichs kommen
> könnten." Beispielsweise könnten die privaten Betreiber der
> Großleinwandveranstaltungen "ordnungsbehördlich gebeten werden,
> Videoüberwachung und -aufzeichnung durchzuführen".
> Doch sieht der Innenminister darin keinen Hinderungsgrund. Schäuble
> wörtlich: "Ich kann mir vorstellen, daß wir auch in den Ländern, in denen das
> Landespolizeirecht zu enge Voraussetzungen vorsieht, zu einer
> Videoüberwachung und -aufzeichnung des "Public-Viewing"-Bereichs kommen
> könnten." Beispielsweise könnten die privaten Betreiber der
> Großleinwandveranstaltungen "ordnungsbehördlich gebeten werden,
> Videoüberwachung und -aufzeichnung durchzuführen".