Wo tatsächliche Mißstände in Arbeitsverhältnissen existieren, ist dann eine Regelung erforderlich, wenn rechliche Unsicherheit besteht. Alles andere ist nur eine neuerliche Ausweitung der von bürokratischen Sesselfurzern immer weiter eskalierten Regelungswut.
Was die grausamen Umstände angeht, unter denen Pflegekräfte aus dem Ostblock in Deutschland ausgebeutet werden, kommt dazu noch eine ausgeprägte Unwissenheit über die tatsächlichen Verhältnisse.
Ausgebeutet werden da nämlich normalerweise nur die, die sich im Sinne des allwissenden deutschen Arbeitsrechts bei irgend einer Pflegefirma anstellen lassen, die sie dann als Menschenmaterial verleiht.
Das trifft auf die Wenigsten zu. Die Meisten entscheiden in kleinen, selbstverwalteten Netzwerken, bei wem sie zu welchen Tarifen arbeiten wollen. Und sie sind auch ganz schnell wieder weg, wenn ihnen die Arbeitsbedingungen nicht gefallen, denn es gibt da Selbstbewusstsein, Selbstverantwortung und sehr viel mehr Nachfrage als Angebot.
Wenn unsere Beamtenkaste das dringende Bedürfnis verspürt, die Lebensumstände der einfachen Menschen zu verbessern, dann können sie ja mal damit anfangen, sich krankenversicherungs- und rententechnisch mit diesen gleich zu stellen.