Ja, wir brauchen Arbeitszeitregelung. Und ja, der Acht-Stunden-Tag war ein wichtiger Schritt nach vor. Aber seitdem hat sich viel geändert – mit einer Ausnahme: Kapital braucht menschliche Arbeit, die Werte (im Sinne von Gebrauchswerten) und schließlich Mehrwert erschafft.
Zeitweise waren Überstundenzuschläge ein Mittel, um durch die eingesetzte Arbeitskraft zusätzlichen Mehrwert zu produzieren (was auch den Staat erfreute, der höhere Steuereinnahmen verbuchte).
Ein heute gerne genutztes Mittel ist die „Vertrauensarbeitszeit“. Zwar gibt es einige Arbeitnehmer, die diese Regelung (hin und wieder) zu ihren Gunsten interpretieren (was oft nicht ihrem längeren Verbleib an einem solchen Arbeitsplatz dienlich ist – das Vertrauen hat manchmal doch engere Grenzen). Im Durchschnitt leisten die Arbeitnehmer in diesem Rahmen mehr Zeit und Arbeit, als der Arbeitsvertrag auf dem Papier vorsieht.
Aber es gibt einen weiteren Bereich, in dem Arbeitnehmer (unbezahlte) Mehrbelastungen aufgezwungen werden: Die Zunahme der Wegezeiten. Und diese Wegezeiten bleiben auch bei der „Ruhezeitregelung“ des Gesetzgebers unberücksichtigt. Im Rahmen der „Zumutbarkeitsregeln“ will die Bundesregierung dies auch weiter festschreiben – bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sei eine Wegezeit von drei Stunden zumutbar.
Arbeitnehmer sind auch für diese Regierung nur eine Ressource – im Rahmen des kapitalistischen Verwertungsprozesses. Shareholdervalue ist nach wie vor der zentrale Wert unserer westlichen Wertegemeinschaft.