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  • Rumbalotte

753 Beiträge seit 06.01.2024

Re: nicht laut Grundgesetz, sondern wegen eines fragwürdigen Urteils von 1952

schlamutzelnase schrieb am 23.07.2024 02:30:

Schüler können ggf. vor dem BT auflaufen. Politische Streiks im Sinne von Arbeitsniederlegungen sind aber in Deutschland nicht zulässig.

Der Nazi-Richter Hans-Carl Nipperdey (Präsident des Bundesarbeitsgerichts von 1954 bis 1963) erklärte politische Streiks für unzulässig. In meinem Grundgesetz steht das so nicht drin.

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