schlamutzelnase schrieb am 23.07.2024 02:30:
Schüler können ggf. vor dem BT auflaufen. Politische Streiks im Sinne von Arbeitsniederlegungen sind aber in Deutschland nicht zulässig.
Der Nazi-Richter Hans-Carl Nipperdey (Präsident des Bundesarbeitsgerichts von 1954 bis 1963) erklärte politische Streiks für unzulässig. In meinem Grundgesetz steht das so nicht drin.