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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: "Gesellschaftliche Ungerechtigkeit"

JohnDoe777 schrieb am 20.06.2024 18:32:

Nehmen wir mal folgendes Beispiel:

Jemand hat durch seine Hände Arbeit insgesamt brutto 1 Mio Euro verdient, von denen ihm nach Abzug der Einkommenssteuer (40%) noch 600.000 Euro übrig bleiben.
Nun stirbt diese Person und vererbt die angesparten 600.000 Euro, wovon der Staat eine Erbschaftssteuer von z.B. 20% erhebt, bleiben also 480.000 Euro übrig.
Wenn der Erbe stirbt und 480.000 weitervererbt , dann bleiben dem Nachfolger erneut deutlich weniger übrig...und so weiter. Und an Ende nähert man sich dann irgendwann der Null - und das ohne, dass irgend jemand - weder derjenige, der das Vermögen verdient hat - noch irgend einer seiner Erben - auch nur einen einzigen Cent ausgegeben hätten.

Wenn man das so betrachtet, dann liegt hier langfristig eine fast komplette Enteignung eines einmal verdienten Einkommens vor.
In diesem Lichte finde ich den Begriff der "gesellschaftlichen Ungerechtigkeit" schon recht spannend.

Für jeden Einzelnen in der Kette ist es erneut ein Geschenk. Willst du das verschieden behandeln oder beliebig hohe Vermögen nicht besteuern?
Das Erbe liegt dann schnell unter dem Freibetrag von 400Tsd € für Kinder des Erblassers.
Das ist doch noch ein schöner Betrag!

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