robowarp schrieb am 16.10.2021 17:51:
es gibt keine Vertragspflicht, wenn jemand einem Ungeimpften nix verkaufen will ist das seine Sache.
Falsch.
Wenn einem für solche Entscheidungen rechtliche Privilegien und/oder wirtschaftliche Vorteile winken, dann ist das eine öffentlich zu debattierende und gemeinschaftlich zu treffende Entscheidung.
Und dem Gewerbetreibenden ist es bei Strafandrohung zu untersagen, nach einem Impfstatus auch nur zu fragen.