Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am Heute, 18:13:
Falsch.
Wenn einem für solche Entscheidungen rechtliche Privilegien und/oder wirtschaftliche Vorteile winken, dann ist das eine öffentlich zu debattierende und gemeinschaftlich zu treffende Entscheidung.
Und genau das ist ja in Hessen auch passiert. Die entsprechende Verordnung wurde auf dem üblichen Weg beschlossen, nachdem ein Gericht festgestellt hat, dass eine Öffnung zur 2G-Regel verfassungsrechtlich geboten ist. Da ist nichts geheim gewesen.
Und dem Gewerbetreibenden ist es bei Strafandrohung zu untersagen, nach einem Impfstatus auch nur zu fragen.
Er hat das Recht, nach dem 2G-Status zu fragen. Ob dieser durch Impfung oder Genesung erworben wurde, ist ihm auch relativ egal.