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540 Beiträge seit 12.04.2021

Re: Frage an die Juristen

Be.Trifft schrieb am 16.10.2021 14:56:

Ich bin kein Jurist, gehe aber fest davon aus, dass eine direkte Impfpflicht rechtlich ausgeschlossen ist. Ansonsten hätten wir diese schon aufgedrückt bekommen.

"Rechtslage nach dem IfSG

Aktuell könnte eine Einführung einer Impfpflicht auf § 20 Abs. 6 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestützt werden. Hiernach ist das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass „bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen... teilzunehmen haben“. Voraussetzung ist, dass die epidemische Verbreitung einer übertragbaren Krankheit wahrscheinlich ist. Diese Voraussetzung dürfte mit Blick auf das Coronavirus insgesamt, mit Blick auf die Masernimpfung vor allem bei Kindern gegeben sein.

Eine „Durchimpfung“ der Gesamtbevölkerung wäre nicht zulässig

-Nach dem IfSG setzt die Einführung einer Impfpflicht eine konkrete Bedrohungslage von Teilen der Bevölkerung voraus.
-Die Anordnung einer allgemeinen Durchimpfung der Gesamtbevölkerung gegen das Coronavirus, wie sie manchem Politiker vielleicht vorschwebt, wäre von der Rechtsnorm nicht gedeckt.
-Zulässig wäre die Anordnung nur gegen konkret besonders bedrohte Teile der Bevölkerung wie es die Gruppe der Kinder gegenüber der Masernerkrankung ist."

"Einige Kinderärzte verweisen darauf, dass auch bei der Impfung gegen Masern Impfkomplikationen auftreten können, immerhin in etwa 3-5 % der Fälle. Der Verlauf sei allerdings in aller Regel harmlos. Untersuchungen über mögliche gravierende Spätfolgen (theoretisch mögliche Nervenschäden) lägen allerdings nicht ausreichend vor. Ähnliches dürfte auch für die Impfung gegen das Coronavirus gelten, wobei allerdings die gravierenden Nebenwirkungen bei einigen wenigen Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca (Sinusvenenthrombosen) u. U. als schwerwiegend einzustufen sind. Über mögliche Spätfolgen liegen bei keinem der Impfstoffe gegen Corona bisher belastbare Erkenntnisse vor."

Quelle
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/der-egmr-haelt-nationalen-impfpflicht-fuer-zulaessig_204_540662.html

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