Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 16.10.2021 20:27:
GordonHannes schrieb am 16.10.2021 18:56:
Nein scheiss eher nur auf Deinen Grössenewahnanspruch Du hättest festzlegen was andere für angebracht und sinnvoll oder angemessen zu halten haben.
Ach, du meinst wohl ICH hätte zB das BGB und die Gewerbeordnungen verfasst?
Ähem... nein.Entscheide Du für Dich selber was sinnvoll ist und angemessen ist und lass auch die anderen das innerhalb des rechtlichen Rahmens machen
Die anderen lasse ich ja machen, aber die wollen mich das nicht tun lassen.
Die wollen mich unbedingt gegen meinen erklärten Willen "schützen" - und zwar vor dem, was SIE für angemessen halten. Und das auch noch im verfassungswidrigen, also ausserhalb ihres rechtlichen Rahmens.Not my fault, Buddy.
Not MY fault!
Nein von Dir stammt nur die falsche Behauptung, das stünde da drin - das tut es aber nicht.
Kann man den Impfstatus feststsellen ohne dass man eines der Diskriminierungskriterien kennt Alter, Geschlecht Hautfarbe Herkunft etc kennt - ja kann man => das Kriterium ist nicht diskriminierend und ein objektives Kriterium.
Diskriminierung sind nur die UNMITTELBAREN im GG aufgezählten Kriterien alles andere ist keine - und mittelbares gibt es im Dt Recht grundsätzlich nicht.
Verbieten? Du erfüllst einfach nicht das rechtlich zulässige objektive Kriterum, das der Ladenbetreiber für wichtig hält.
Wenn Du weisse Aldi Sneaker anhast kommst Du evtl nicht in den angesagten Club, hast Du zuwenig Geld, stinkst und Fliegen schwirren um Deinen Kopf wirst Du kaum in die Edelboutique oder beim Bentley Händler reinkommen, hast Du kein gültige Fahrerlaubnis hast wirst du auch kaum bei einem Autovermieter bedient werden.
Ganz einfach das Recht auf freie Entscheidung kann eben auch Konsequenzen haben zu denen man dann halt auch stehen muss.
Dass Einzelhandelgeschäfte und auch Lebensmittelläden das prinzipielle(!) Recht haben Dich auszuschliessen - solange Impfstatus und Co nicht als diskriminierendes Merkmal in das Gesetz verankert werden - ist halt eine davon.
Wenn der Ladenbetreiber 2G für sinnvoll hält dann darf er das und es ist völlig egal ob Du das anders siehst - in seinem Laden zählt nur seine Meiung (solange im rechtlichen Rahmen) er muss sich von Dir nichts vorschreiben lassen was er zu denken und meinen hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.10.2021 10:33).