Die Grundgesetzschreiber 1949 hatten wohl eher nicht das Hausrecht von Aldi, Lidl & Co. im Blick.
Für staatliche Räume und Veranstaltungen - muss wohl jeweils eine 3G Variante erarbeitet werden.
Für private Räume und Veranstaltungen ist 2G die klar günstigere Variante.
Warum sollten Aldi & Co. den Irrlichtern Ihre für andere brandgefährliches "Hiersein im Dasein" fördern, in dem Sie aufwändiges 3G bei sich installieren würden?
Laut GG ist der Zugang für Aldi & Co. kein Grundrecht. Somit hat der Eigentümer das Sagen.