Alex Riemenschneider schrieb am 15.10.2021 15:26:
1Hz schrieb am Heute, 15:11:
Nicht nur das Grundgesetz wird hier ignoriert. Sondern auch das Gleichbehandlungsgesetz sowie dessen EU-Pendant. Und das gilt explizit für alle öffentlich angebotenen Güter und Dienstleistungen.
Aber genau dafür hat man ja den Notstand ausgerufen. Da ist dann plötzlich alles möglich.
Welche Regelung des AGG genau „wird hier ignoriert“?
Das Diskriminierungsverbot.
Konkret kann man zum Beispiel, auch wenn es sich zunächst seltsam anhört, auf das Verbot der Diskriminierung Behinderter berufen.
Die Rechtsdefinition einer Behinderung bezieht sich nämlich nicht auf den Gesundheitsstand der Person. Das wäre ja auch bereits eine Diskriminierung, da damit ja eine Klasse minderwertiger Menschen definiert würde. Ein Behinderter ist aber nicht minderwertig sondern gleichwertig. Das Attribut Behinderung bezieht sich auf den Umstand, dass eine Person mit unbestimmten Merkmalen durch Regeln oder andere Umstände wie Gebäudebau, eine Behinderung erfahren. Hier erfährt jemand, der ungeimpft ist, eine Behinderung durch eine Regelung. Die Behinderung liegt nicht im Impfstatus sondern in der Regelung, die die betreffende Person einschränkt. So wie die Behinderung bei jemandem in einem Rollstuhl nicht im körperlichen Gebrechen liegt sondern darin, dass der Eingang zu einem Gebäude nicht barrierefrei ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.10.2021 15:41).