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  • Don Obi

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2020

mal wieder schlecht informiert

Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 16.10.2021 22:40:

Don Obi schrieb am 16.10.2021 18:53:

Das Thema wurde über das Arbeitsschutzgesetz für Angestellte geregelt.

Unsinn.
Das absolute Rauchverbot gilt unverändert auch für die Lokale, in denen ausser des Besitzers selbst überhaupt kein anderes Personal beschäftigt wird.

Ausnahmen gibt es für Kleinräume bis 75m².
Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

Auch das ist falsch, beide male.
Es gibt weder grundsätzliche noch irgendwelche besonderen Ausnahmen.

Mal wieder Unsinn von dir.
Wie üblich nur falsche Behauptungen. Du nervst einfach nur mit deiner zugekifften "Freiheit".

In Rheinland-Pfalz darf in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Weiterhin darf auch in Kneipen, die aus nur einem einzigen Raum bestehen und vom Inhaber selbst geführt werden, zukünftig weiter geraucht werden.

also nix falsch.
Den Rest (mit den Ausnahmen und den 75m²) kannste da auch nachlesen:
https://www.gastroinfoportal.de/news/home/rauchen-in-der-gastronomie-gesetze-regelungen-gewohnheiten

Querdenker... :-D

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