Don Obi schrieb am 16.10.2021 18:53:
Das Thema wurde über das Arbeitsschutzgesetz für Angestellte geregelt.
Unsinn.
Das absolute Rauchverbot gilt unverändert auch für die Lokale, in denen ausser des Besitzers selbst überhaupt kein anderes Personal beschäftigt wird.
Ausnahmen gibt es für Kleinräume bis 75m².
Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.
Auch das ist falsch, beide male.
Es gibt weder grundsätzliche noch irgendwelche besonderen Ausnahmen.