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Avatar von 1Hz
  • 1Hz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

Re: rechtlich nicht bestandsfähig

Nicht nur das Grundgesetz wird hier ignoriert. Sondern auch das Gleichbehandlungsgesetz sowie dessen EU-Pendant. Und das gilt explizit für alle öffentlich angebotenen Güter und Dienstleistungen.

Aber genau dafür hat man ja den Notstand ausgerufen. Da ist dann plötzlich alles möglich.

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