Suicido schrieb am 15.10.2021 15:08:
Der eigentliche Hammer für mich ist, dass eine Aushebelung des Gleichbehandlungsprinzips (Geimpft vs. Ungeimpft) nach Grundgesetz mit einem Verweis auf eben diesen Artikel begründet wird.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist irrelevant bzw. wurde schon immer durch die Vertragsfreiheit auf den 2. Rang verwiesen.
Ich konnte mir als Händler schon immer aussuchen, an wen ich verkaufe und an wen nicht. Ohne Begründung. Es ist umgekehrt so, dass man es mit einigen wenigen Merkmalen nicht begründen darf.