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Re: rechtlich nicht bestandsfähig

bickerdyke schrieb am 15.10.2021 15:27:

Suicido schrieb am 15.10.2021 15:08:

Der eigentliche Hammer für mich ist, dass eine Aushebelung des Gleichbehandlungsprinzips (Geimpft vs. Ungeimpft) nach Grundgesetz mit einem Verweis auf eben diesen Artikel begründet wird.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist irrelevant bzw. wurde schon immer durch die Vertragsfreiheit auf den 2. Rang verwiesen.

Ich konnte mir als Händler schon immer aussuchen, an wen ich verkaufe und an wen nicht. Ohne Begründung. Es ist umgekehrt so, dass man es mit einigen wenigen Merkmalen nicht begründen darf.

Das ist nicht richtig.

Dagegen spricht das Gleichbehandlungsgesetz, welches sich explizit auf öffentlich angebotene Güter und Dienstleistungen bezieht. Das noch stärkere Pendant im EU-Recht auch.

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