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Re: rechtlich nicht bestandsfähig

Suicido schrieb am 15.10.2021 15:44:

Die Vertragsfreiheit endet dort, wo die Sittenwidrigkeit beginnt...

Die Begründung dürfte hier schwierig werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)

Die Sittenwidrigkeit ist als Tatbestandsmerkmal ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen materieller Gehalt in einer pluralistischen Gesellschaft schwer zu ermitteln ist. Die Rechtsprechung stellt bei seiner Auslegung in Anlehnung an eine vom Bundesgerichtshof in den 1950er Jahren aufgegriffene Formel des Reichsgerichts[1] darauf ab, ob das in Frage stehende Geschäft „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verletzt.

Da driften die Meinungen auseinander.

Praktisch werden die Prinzipien und Werte zur Beurteilung herangezogen, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung ergeben. Dies gilt in besonderem Maße für die Grundrechte.

Hier könnte man hingegen eine Begründung aufbauen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.10.2021 16:01).

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