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Re: rechtlich nicht bestandsfähig

Man kann sogar noch einen dritten Diskriminierungspunkt heranziehen. Und sogar noch einen Vierten.

Die Menschen werden künstlich unterschieden in Geimpfte und Ungeimpfte. Damit werden die Menschen in zwei Klassen unterteilt. Es entstehen zwei Rassen. Das würde spätestens dann entstehen, würde man die Behindertendiskriminierung als Tatbestand verneinen. Dann wäre man ersatzweise automatisch in der Rassendiskriminierung, da man es nur verneinen kann, wenn man das Merkmal der Behinderung an dem Menschen fest macht.

Dann haben wir im EU-Recht noch die Klassendiskriminierung bzw. dessen Verbot. Was indirekt über das EU-Recht auch in Deutschland gilt. Auch hier greift wieder die Schaffung von zwei Klassen von Menschen entlang des Unterscheidungsmerkmales geimpft oder ungeimpft.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.10.2021 16:28).

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