Suicido schrieb am 15.10.2021 15:44:
Die Vertragsfreiheit endet dort, wo die Sittenwidrigkeit beginnt...
Oder die Freiheit anderer.
Oder eben das Diskriminierungsverbot (wegen Geschlecht, Herkunft, Weltanschaung o.ä.)
Aber bis dahin gilt eben die Vertragsfreiheit.