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  • 1Hz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

Re: Re: Re: rechtlich nicht bestandsfähig

Ist es nicht.

Aber OK, prüfen wir es. Obwohl das bereits oben beschrieben und auch belegt ist.

Es gibt zwei Möglichkeiten. Man macht eine Behinderung an der Person selber fest, so wie Sie das tun. Oder man macht, so wie es definiert ist, eine Behinderung an den Umständen fest.

Macht man es an den Umständen fest, wie es die Legaldefinition tut, ist nicht eine körperliche Eigenschaft relevant für die Bewertung einer Behinderung. Sondern die Behinderung tritt ein, weil jemand aufgrund eines wertfreien und nicht definierten individuellen körperlichen oder geistigen Merkmales durch Umstände wie Regelungen oder Bauweisen behindert wird.

Macht man es an der Person fest, wird anhand eines individuellen Merkmales eine zweite Menschenrasse geschaffen, die Rasse der Behinderten. Ersatzweise wird eine zweite Klasse Menschen geschaffen, die Klasse der Behinderten. Rassendiskriminierung und Klassendiskriminierung sind auch verboten. Der neue Judenstern wäre dann der Impfausweis.

Deswegen ist ja auch die Legaldefinition auf die Umstände, nicht auf die Person, konzentriert. Weil ansonsten im Gesetz bereits eine Diskriminierung eintreten würde.

Im Ergebnis, egal, wie man Behinderung definieren möchte, kommt hier am Ende eine Diskriminierung als nachweisbarer Tatbestand dabei heraus.

Und dann haben wir ja auch noch das Verbot der Diskriminierung von Weltanschauungen. Und da haben Sie auch wieder zugegeben, dass eine Diskriminierung vorliegt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.10.2021 17:52).

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