Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2014

Leider unglaubwürdig... sorry

Da du eine symptomatische Behandlung u.a. mit Metamizol (auch bekannt als Novalgin oder Novamin) angibst, dass aber in DE verschreibungspflichtig ist, muss davon ausgegangen werden, dass ein Arzt die Diagnose "Covid-19" befundet hat. Gemäß Meldepflicht hätte daraufhin eine vollständige Quarantäne aka "häusliche Absonderung" erfolgen müssen, was aber deiner Aussage von "einmal tgl frische Luft und Spaziergänge" widerspricht, die dann eine strafbewehrte Missachtung der Quarantäneauflagen bedeuten würden.

Auch der Einsatz von Schleimlösern (nicht ASS, sondern ACC dürfte gemeint gewesen sein) erscheint bei Corona-Symptomatik eher exotisch, da hier ein trockener Husten dominiert und eine "Verschleimung" höchstens aufgrund bakterieller Superinfektionen auftritt.

Klingt alles eher nach einem "klassischen" grippalen Infekt, als nach Covid-19. Wobei ich nicht ausschließen will, dass dies nicht parallel zu einem PCR-Positivbefund vorgelegen haben kann, allerdings selbst symptomfrei und höchstens immunschwächend die dominierende Co-Infektion mit Erkältungsviren begünstigend. Da hätte dann aber auch eine Impfung wenig bis nichts gebracht...

Die Ausführungen zu "Long-Covid" halte ich aber für tatsächlich zutreffend und einer normalen "Rekonvaleszenzperiode" entsprechend, wo sich die allgemeine physische Schwächung bei quasi jeder Krankheit deutlich über die eigentliche Krankheitsdauer hinaus erstreckt und durch "Schonung" oftmals begünstigt wird.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten