Du hast schon verstanden, dass es nicht um das Überprüfen ging. Natürlich kann und soll das BVerfG Gesetze überprüfen, nur wenn sie handwerklich gut gemacht sind, wird es keinen Grund mehr geben, sie für ungültig zu erklären
Du hast schon verstanden, dass es nicht um das Überprüfen ging. Natürlich kann und soll das BVerfG Gesetze überprüfen, nur wenn sie handwerklich gut gemacht sind, wird es keinen Grund mehr geben, sie für ungültig zu erklären