1) Einleitung eines zu diesem Zeitpunkt unsinnigen und garantiert
tödlichen Sinkflugs, während der Kapitän nicht im Cockpit ist.
2) Kapitän versucht vergeblich, wieder ins Cockpit zu gelangen
3) Copilot ist nicht tot, und es gibt keinerlei Geräusche, die eine
Notsituation (z.B. Druckabfall) signalisieren
Einzeln könnten die Fakten auch andere Erklärungsmöglichkeiten haben.
Der Schließmechanismus könnte defekt sein, der Autopilot könnte
spinnen, der Copilot bewusstlos sein.
ABER
Diese 3 Fakten treffen zusammen. Und damit ist absichtlich
herbeigeführter Absturz die sehr sehr plausible Erklärung. Dazu muss
man kein Staatsanwalt sein. Die Schuld ist natürlich damit noch nicht
bewiesen.
Die jetzt kolportierten psychischen Probleme des Copiloten sind noch
mit Vorsicht zu genießen, würden den Verdacht aber erhärten. Der
Lufthansa-Sprecher berief sich auf die ärztliche Schweigepflicht, als
die Frage auf den Grund der Auszeit kam.
Das mag korrektes Verhalten sein. Als Journalist hätte ich allerdings
nachgefragt, ob der Sprecher ausschließen könne, dass die Gründe der
Auszeit etwas mit dem Verhalten des Copiloten zu tun haben könnten.
Das hätte er nicht tun können, wenn psychologische Probleme
aktenkundig sind (ein Beinbruch wäre nicht relevant). Dass es
medizinische Gründe für die Auszeit gab, hatte er ja durch Verweis
auf die ärztliche Schweigepflicht eingeräumt.
tödlichen Sinkflugs, während der Kapitän nicht im Cockpit ist.
2) Kapitän versucht vergeblich, wieder ins Cockpit zu gelangen
3) Copilot ist nicht tot, und es gibt keinerlei Geräusche, die eine
Notsituation (z.B. Druckabfall) signalisieren
Einzeln könnten die Fakten auch andere Erklärungsmöglichkeiten haben.
Der Schließmechanismus könnte defekt sein, der Autopilot könnte
spinnen, der Copilot bewusstlos sein.
ABER
Diese 3 Fakten treffen zusammen. Und damit ist absichtlich
herbeigeführter Absturz die sehr sehr plausible Erklärung. Dazu muss
man kein Staatsanwalt sein. Die Schuld ist natürlich damit noch nicht
bewiesen.
Die jetzt kolportierten psychischen Probleme des Copiloten sind noch
mit Vorsicht zu genießen, würden den Verdacht aber erhärten. Der
Lufthansa-Sprecher berief sich auf die ärztliche Schweigepflicht, als
die Frage auf den Grund der Auszeit kam.
Das mag korrektes Verhalten sein. Als Journalist hätte ich allerdings
nachgefragt, ob der Sprecher ausschließen könne, dass die Gründe der
Auszeit etwas mit dem Verhalten des Copiloten zu tun haben könnten.
Das hätte er nicht tun können, wenn psychologische Probleme
aktenkundig sind (ein Beinbruch wäre nicht relevant). Dass es
medizinische Gründe für die Auszeit gab, hatte er ja durch Verweis
auf die ärztliche Schweigepflicht eingeräumt.