respicefinem schrieb am 27. März 2015 20:47
> Bei absichtlich kriminellen Verhalten ist das u.U. anders.
Nur, wenn die Gesellschaft beweisen kann, dass ihr Verhalten nicht
zum Schadenseintritt beigetragen hat.
Bei einem Piloten, der schon einmal wegen psychischer Probleme
krankgeschrieben war, dürfte das schwierig werden.
> Bei absichtlich kriminellen Verhalten ist das u.U. anders.
Nur, wenn die Gesellschaft beweisen kann, dass ihr Verhalten nicht
zum Schadenseintritt beigetragen hat.
Bei einem Piloten, der schon einmal wegen psychischer Probleme
krankgeschrieben war, dürfte das schwierig werden.