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Avatar von kyber
  • kyber

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2002

Sollte der behandelnde Arzt die Patientenakte zur NYT schicken?

Die Gelben Zettel sollten ja, abgesehen vom Zeitraum, nicht
'besonders aussagekräftig' sein. 

Da unter den Toten auch ein US-Bürger sein soll, gebührt ohnehin der
US-Staatsanwaltschaft die Leitung der Ermittlung. Da wäre die Akte in
NYC schon mal am richtigen Ort.

BTW: Wie kann es angehen, das der französische Pilotenverband Anzeige
wegen Geheimnisverrat erstatten will?
> http://www.n-tv.de/panorama/12-48-Copilot-verheimlichte-wohl-Erkrankung-article14789941.html
Sollten die Franzosen so rückständig sein, dass Verrat von
Berufsgeheimnissen da noch nicht die Regel ist?

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