Als AfD-Angehöriger ist man laut Rechtssprechung gehalten, dies seinem Vermieter wegen der erhöhten Gefährdungslage durch zu erwartende Antifa-Terrorakte bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Ansonsten handelt es sich um „arglistige Täuschung“, die den Widerruf des Vertrags rechtfertigt. So urteilte aktuell das Amtsgericht Göttingen gegen den Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, der sich jetzt eine neue Wohnung suchen muss.
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gerichtsstreit-um-mietvertrag-niederlage-fuer-goettinger-afd-nachwuchspolitiker-9010160.html