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  • ton-toni

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2004

Deutschland 2017...Gerichtsurteil: Mieter müssen AfD-Mitgliedschaft angeben

Als AfD-Angehöriger ist man laut Rechtssprechung gehalten, dies seinem Vermieter wegen der erhöhten Gefährdungslage durch zu erwartende Antifa-Terrorakte bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Ansonsten handelt es sich um „arglistige Täuschung“, die den Widerruf des Vertrags rechtfertigt. So urteilte aktuell das Amtsgericht Göttingen gegen den Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, der sich jetzt eine neue Wohnung suchen muss.

https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gerichtsstreit-um-mietvertrag-niederlage-fuer-goettinger-afd-nachwuchspolitiker-9010160.html

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