Ein Urteil aus dem Tollhaus.
Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten!
Eine Parteimitgliedschaft ist niemals offenbarungspflichtig, man darf sie verschweigen, auch z.B. dem Arbeitgeber gegenüber. Wenn der junge Mann von linksradikalen Gewalttätern verfolgt und bedroht wird, dann ist das ein Problem der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Diese linksautonomen Autozündler sind festzustellen, festzunehmen und einzusperren (1 Jahr ist übrigens die Mindeststrafe hierfür).
Der Vermieter sollte sich an die linksradikalen Gewalttäter wenden, wenn sein Eigentum beschädigt wurde, und nicht das Opfer rausklagen.
Man überlege mal, das Urteil hätte gelautet:
* ein Mieter jüdischen Glaubens, der bereits früher antisemitisch bedroht wurde, hätte sich outen müssen und würde gekündigt, weil die Gefahr von antisemitischen Anschlägen besteht
* ein homosexueller Mieter, der bereits früher homophob bedroht wurde, hätte sich outen müssen und würde gekündigt, weil die Gefahr von weiteren Anschlägen gegen ihn besteht
Unfassbare, politische Gesinnungsjustiz im Jahr 2017 mitten in der Bundesrepublik Deutschland.