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  • AlpenFaust

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2016

Re: Krass!

Es ist sehr viel weniger skandalös, wenn man sich die Begründung vor Augen führt:

Der Göttinger Funktionär der „Jungen Alternative“ hatte in geposteten Beiträgen selbst darauf hingewiesen, dass er sich als Zielscheibe linker Aktivisten sehe. Da dieser Umstand für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sei, hätte er dies seiner Vermieterin ungefragt mitteilen müssen, urteilte das Gericht. Tatsächlich sei es in der Folgezeit zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich des Wohnhauses gekommen, unter anderem an Mülltonnen.

Im März ging vor dem Wohnhaus das Auto des 24-Jährigen, das er dort am Fahrbahnrand geparkt hatte, in Flammen auf. Durch die Hitzeentwicklung wurden auch ein weiteres Auto und eine nahegelegene Balkonbrüstung beschädigt. Das Gericht wies darauf hin, dass es ähnliche Vorfälle auch bereits an seiner früheren Wohnadresse in Göttingen gegeben habe.

Es hat also bereits mehrere Vorfälle gegeben und der Bewohner ging selbst davon aus, auch in Zukunft Zielscheibe solcher Vorfälle zu sein. Das Urteil hat also nichts mit der Mitgliedschaft in einer Partei zu tun, sondern mit der verschwiegenen Gefährdungslage. Daraus nun zu folgern, AfD-Mitglieder müssten diese Mitgliedschaft nun bei Vermietern immer angeben, ist eine hahnebüchene Missinterpretation und Übersteigerung des Urteils - also ein Suhlen in der Opferrolle.

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