Es ist nicht ganz so einfach.
Auch Gegenstöße auf das Gebiet des Angreifers gelten als legitime Verteidigung, so lange sie direkt mit dem Angriff in Verbindung stehen. Das ist für den Vorstoß auf bei Kursk zu bejahen, denn Russland hat von dort immer wieder über die Grenze geschossen. Würde die Ukraine jetzt Richtung Moskau marschieren wäre das nicht mehr durch das Völkerrecht gedeckt, aber davon sind wir ja weit entfernt. Ein Staat muss es nicht hinnehmen, wenn sein Nachbar ihn über die Grenze hinweg beschießt, sondern darf im Rahmen der Selbstverteidigung am Boden vorstoßen um die Stellungen zu zerstören und das Gebiet auch besetzt halten, bis die Gefahr vorüber ist
Wenn die Koreaner den Russen helfen diesen taktisch offensiven, aber strategisch defensiven Angriff abzuwehren, dann greifen sie auf der Seite des Aggressors in den Krieg ein und verlieren ihren Neutralitätsstatus, sie gelten aber nicht zwangsläufig auch als Kriegsteilnehmer. Ob sie dabei auf russischen oder auch auf ukrainischem Boden kämpfen ist unwichtig.
Es kommt aber auf die Bedingungen an, unter denen die nordkoreanischen Truppen agieren. Wenn Nordkorea seine Einheiten Russland vollständig überlässt, jegliche Kontrolle darüber abgibt und sie aus der eigenen Befehlskette vollständig herauslöst, dann gilt auch die Unterstützung mit Soldaten, analog zu Waffenlieferungen, nicht als Kriegsbeteiligung.
Als neutral würde Nordkorea aber auf keinen Fall mehr gelten. Das Völkerrecht kennt zwar den Begriff der "wohlmeinenden Neutralität", der die Unterstützung eines angegriffenen Staates bei der Verteidigung erlaubt, keinesfalls aber die des Angreifers.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nordkoreanische-soldaten-in-russland