"Die Schulleitung berief sich auf die Schulordnung und eine Ministerialverordnung von 1973, nach der „politische Werbung durch Wort, Bild, Schrift und Emblem“ nur außerhalb des Unterrichts und außerhalb des Schulbereichs zulässig sei und Verstöße mit einem Verweis oder auch mit Relegation bestraft werden könnte."
(Wiki)