Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

230 Beiträge seit 16.09.2003

Auszug aus der Bayerischen Verfassung (bis heute gültig)

"Artikel 110  Recht der freien Meinungsäußerung

(2) Die Bekämpfung von Schmutz und Schund ist Aufgabe des Staates und
der Gemeinde."


Putzig, nicht? :)
Bewerten
- +
Ansicht umschalten