"Einiges änderte sich bereits: 2003 wurde das GjS in das neue
Jugendschutzgesetz ("JuSchG") integriert. Nun kann die BPjM auch ohne
Anträge von Jugendämtern etc. selbsttätig indizieren, allerdings
keine Objekte, die von anerkannten Selbstkontrollgremien wie der FSK
(Filme) oder der USK (PC-Spiele) gekennzeichnet sind. Selbst Medien
mit dem Vermerk "Keine Jugendfreigabe" (früher "ab 18") sind für die
BPjM tabu. Allerdings erhalten "schwer jugendgefährdende" Inhalte eh
keine Freigabe und dürfen weiterhin ebenso indiziert werden wie
ungeprüfte oder ausländische Versionen."
Da muss man sich doch ernsthaft fragen, wozu die BPjM noch gut ist,
da diese lediglich Medien indizieren darf, die nach dem neuen
Jugendschutzgesetz sowieso nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben
werden dürfen.
Die Indizierung bewirkt doch lediglich, dass die entsprechenden
Medien nicht mehr öffentlich beworben werden dürfen, und nur noch
"unter dem Ladentisch" verkauft werden können.
Da dies dem Verkauf dieser Medien nicht gerade förderlich ist, ist
die Indizierung entgegen der Behauptung der BPjM zumindest eine
indirekte Zensur, da die Hersteller die entsprechenden Medien aus
Angst vor einer Indizierung und dem damit verbundenen
wirtschaftlichen Schaden entsprechende Veränderungen vornehmen.
Jugendschutzgesetz ("JuSchG") integriert. Nun kann die BPjM auch ohne
Anträge von Jugendämtern etc. selbsttätig indizieren, allerdings
keine Objekte, die von anerkannten Selbstkontrollgremien wie der FSK
(Filme) oder der USK (PC-Spiele) gekennzeichnet sind. Selbst Medien
mit dem Vermerk "Keine Jugendfreigabe" (früher "ab 18") sind für die
BPjM tabu. Allerdings erhalten "schwer jugendgefährdende" Inhalte eh
keine Freigabe und dürfen weiterhin ebenso indiziert werden wie
ungeprüfte oder ausländische Versionen."
Da muss man sich doch ernsthaft fragen, wozu die BPjM noch gut ist,
da diese lediglich Medien indizieren darf, die nach dem neuen
Jugendschutzgesetz sowieso nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben
werden dürfen.
Die Indizierung bewirkt doch lediglich, dass die entsprechenden
Medien nicht mehr öffentlich beworben werden dürfen, und nur noch
"unter dem Ladentisch" verkauft werden können.
Da dies dem Verkauf dieser Medien nicht gerade förderlich ist, ist
die Indizierung entgegen der Behauptung der BPjM zumindest eine
indirekte Zensur, da die Hersteller die entsprechenden Medien aus
Angst vor einer Indizierung und dem damit verbundenen
wirtschaftlichen Schaden entsprechende Veränderungen vornehmen.