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  • unbekannter Benutzer

15 Beiträge seit 01.05.2004

Eigentlich... aber...

"Grundsätzlich ist der Jugendschutzgedanke etwa bei rechtsextremen,
fremdenfeindlichen und gewaltauffordernden Inhalten sinnvoll (...)."

Das mag ja sein.
Aber genau das, was hier insbesondere zu rechtsextremen (warum nicht
auch linksextremen?) Inhalten gesagt wird, trifft auch auf die
sonstigen Sachen zu.

Es kommt eben immer auf die Betrachtungsweise an bzw. auf die Brille,
die der Zenso (pardon: Prüfer) hat.
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