aus dem Link:
[....]
Vielen JugendschützerInnen ist ihre Arbeit deshalb wichtig, weil sie
damit der Vermarktung von Sexualität Grenzen setzen können:
Indizierungsanträge und –verfahren nutzen sie zur Durchsetzung ihrer
Wertvorstellungen.
[...]
aus http://www.schmutzundschund.de/Explorer/Fruli/Hauptseite.html
Kann man dem ersteren noch zum Teil zustimmen (wobei ja anscheinend
eine Nachfrage nach Medien mit solchen Inhalten besteht), ist die
zweite Aussage klipp und klar zu verurteilen.
Es kann nicht sein, daß Jugendschützer das Recht in Anspruch nehmen,
ihre Wertvorstellungen durchzusetzen, wenn überhaupt dann haben diese
Menschen sich um die Belange, den Schutz der Kinder und Jugendlichen
zu kümmern und nicht um die Durchsetzung von moralischen Maßstäben.
Alleine diese Aussage zeigt, daß es diesen Menschen nicht um den
vermeintlichen Schutz von Kindern/Jugendlichen geht, sondern um die
Bevormundung von Erwachsenen.
In dieser Auslegung läuft also dieses Verfahren dem Art. 5 GG zuwider
und ist somit ein weiterer Grund warum das GjS eingestampft gehört.
Keiner hat zu bestimmen, was ich lese, sehe und höre.......
bombjack
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Vielen JugendschützerInnen ist ihre Arbeit deshalb wichtig, weil sie
damit der Vermarktung von Sexualität Grenzen setzen können:
Indizierungsanträge und –verfahren nutzen sie zur Durchsetzung ihrer
Wertvorstellungen.
[...]
aus http://www.schmutzundschund.de/Explorer/Fruli/Hauptseite.html
Kann man dem ersteren noch zum Teil zustimmen (wobei ja anscheinend
eine Nachfrage nach Medien mit solchen Inhalten besteht), ist die
zweite Aussage klipp und klar zu verurteilen.
Es kann nicht sein, daß Jugendschützer das Recht in Anspruch nehmen,
ihre Wertvorstellungen durchzusetzen, wenn überhaupt dann haben diese
Menschen sich um die Belange, den Schutz der Kinder und Jugendlichen
zu kümmern und nicht um die Durchsetzung von moralischen Maßstäben.
Alleine diese Aussage zeigt, daß es diesen Menschen nicht um den
vermeintlichen Schutz von Kindern/Jugendlichen geht, sondern um die
Bevormundung von Erwachsenen.
In dieser Auslegung läuft also dieses Verfahren dem Art. 5 GG zuwider
und ist somit ein weiterer Grund warum das GjS eingestampft gehört.
Keiner hat zu bestimmen, was ich lese, sehe und höre.......
bombjack