zufälligerweise gefunden auf lawblog.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/02/10/vom-richter-zum-v
ollstrecker/
<zitat>
...Denn es stimmt nicht, dass die Leugnung des Holocaust unabhängig
davon strafbar ist, ob er stattgefunden hat. Es besteht nämlich
Einigkeit, dass Volksverhetzung auch in diesem Kontext nur strafbar
ist, wenn historisch wahre Tatsachen geleugnet werden.
</zitat>
*wenn* es so ausgelegt wird, dann kann ich dem zu 100% zustimmen.
Denn (echte) Historiker haben dieses Thema sehr genau durchgeackert
und ein sehr genaues Bild des Geschehens erstellt. Solche Witzknödel
wie Zündel oder Leuchtner haben genau Null verwertbare Beweise
gebracht.
Es findet immernoch Forschung auf diesem Gebiet statt, sehr sensibel,
dem Thema angemessen.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/02/10/vom-richter-zum-v
ollstrecker/
<zitat>
...Denn es stimmt nicht, dass die Leugnung des Holocaust unabhängig
davon strafbar ist, ob er stattgefunden hat. Es besteht nämlich
Einigkeit, dass Volksverhetzung auch in diesem Kontext nur strafbar
ist, wenn historisch wahre Tatsachen geleugnet werden.
</zitat>
*wenn* es so ausgelegt wird, dann kann ich dem zu 100% zustimmen.
Denn (echte) Historiker haben dieses Thema sehr genau durchgeackert
und ein sehr genaues Bild des Geschehens erstellt. Solche Witzknödel
wie Zündel oder Leuchtner haben genau Null verwertbare Beweise
gebracht.
Es findet immernoch Forschung auf diesem Gebiet statt, sehr sensibel,
dem Thema angemessen.