Artur_B schrieb am 22. Mai 2009 18:35
> "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
> Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
> Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
> ist."
Ich lese da:
1) Dieses GG gilt nach der Wiedervereinigung (automatisch) für das
gesamte Volk.
2) Dieses GG tritt ausser Kraft, wenn das deutsche Volk in freier
Entscheidung eine Verfassung beschließt.
Ich lese nicht, dass bei der Wiedervereinigung eine neue Verfassung
fällig wird.
Status Quo wird noch durch den Satz 1 geregelt. Ob und wie die freie
Entscheidung für eine neue Verfassung aussehen soll, ist eine andere
Frage.
Grüße
Sascha
> "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
> Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
> Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
> ist."
Ich lese da:
1) Dieses GG gilt nach der Wiedervereinigung (automatisch) für das
gesamte Volk.
2) Dieses GG tritt ausser Kraft, wenn das deutsche Volk in freier
Entscheidung eine Verfassung beschließt.
Ich lese nicht, dass bei der Wiedervereinigung eine neue Verfassung
fällig wird.
Status Quo wird noch durch den Satz 1 geregelt. Ob und wie die freie
Entscheidung für eine neue Verfassung aussehen soll, ist eine andere
Frage.
Grüße
Sascha