Riggs schrieb am 22. Mai 2009 20:16
> Artur_B schrieb am 22. Mai 2009 18:35
>
> > "Bis zur Wiedervereinigung (durch den Beitritt der DDR) handelte es
> > sich beim Grundgesetz um eine provisorische Verfassung, die den
> > Status des geteilten Deutschlands als Provisorium dokumentierte. Sie
> > gilt nun für das gesamte Deutsche Volk, wie in der Präambel des
> > Grundgesetzes steht."
> >
> > Ist aber noch immer Provisorium, wie zur Zeit des Kalten Krieges.
>
> Weil Sie das gerne so hätten?
>
> Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von
> dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
> Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk
> kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
> Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
> Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
> Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
> Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holste in und Thüringen haben in
> freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
> vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche
> Volk.
>
> Das klingt dann doch nicht so ganz provisorisch.
Das steht zwar so da aber in der Ursprünglichen Fassung heißt es:
"....hat sich das Deutsche Volk in den Ländern.....,um dem
staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beschlossen."
Diese "neue Ordnung" trat in Kraft bevor es erste freien Wahlen in
der BRD gab.
Durch die Teilung Deutschlands war es nicht möglich das Deutsche
Reich wieder herzustellen. Damals wie heute hat das Deutsche Volk
keinen Einfluß auf das GG gehabt, die Präambel ist daher eine Farce.
Das GG für die Bundesrepublik Deutschland brauchte den Segen der
Alliierten Besatzungsmächte, ebenso alle Änderungen bis zur
Wiedervereinigung.
> > Artikel 146 nämlich regelt:
> >
> > "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
> > Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
> > Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> > von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
> > ist."
> >
> > Für die "freie Entscheidung" womit nichts anderes als eine
> > Volksabstimmung gemeint
>
> Weil Sie das so postulieren? Was macht Sie glauben in die Köpfer der
> Mütter und Väter des GG hineinschauen zu können? In Anbetracht der
> Tatsache das diese Leute, mit gutem Grund und aus den Erfahrungen des
> 3. Reiches geboren, damals nur äußerst sparsam plebiszitäre Elemente
> im GG verwendet haben ist es eher unwahrscheinlich das eine
> Volksabstimmung gemein ist.
Wie war das noch mit diesem Ermächtigungsgesetz? Wer hat darüber
abgestimmt.
> > sein kann, wäre die Wiedervereinigung der
> > gegebene Anlass gewesen.
>
> Was ja dann auch passiert ist. Der erste Bundestag des
> wiedervereinigten Deutschland beschloss, dass das GG weiterhin
> Gültigkeit besitzt.
Ja, einfach so!
> > Da aber hatte man keine Zeit, es sollte
> > alles schnell gehen und so ist die DDR der BRD einfach beigetreten.
>
> Und?
Das Volk ist bewußt um seine Rechte beschnitten worden!
> > Staatsrechtlich ist die Verfassungsfrage demnach immer noch offen,
> > was im Falle der EU-Verfassung relevant geworden ist.
>
> Wo sind die ernstzunehmenden Staatsrechtler die das behaupten?
Was meinst du mit "die erstzunehmenden"? Etwa die, die nur du ernst
nimmst?
> Wir leben hier in einer parlamentarischen Demokratie,
Wohl eher in einer Diktatur der Parlamentaria.
> > Lasst mich die Gelegenheit nutzen, der Obrigkeit mitzuteilen, dass es
> > noch welche gibt, die Paragraph 20, Absatz 4 ernst nehmen und in der
> > Lage sind, ihn auch umzusetzen:
>
> Sind Sie das? Die Knäste sind nicht so voll das icht noch ein
> Plätzchen für Sie und Konsorten vorhanden wäre und so ein kleines
> Staatsschutzdelikt macht sich doch immer gut in der Vita. Gibt den
> Geruch von Revoluzzertum.
Gähn
> Artur_B schrieb am 22. Mai 2009 18:35
>
> > "Bis zur Wiedervereinigung (durch den Beitritt der DDR) handelte es
> > sich beim Grundgesetz um eine provisorische Verfassung, die den
> > Status des geteilten Deutschlands als Provisorium dokumentierte. Sie
> > gilt nun für das gesamte Deutsche Volk, wie in der Präambel des
> > Grundgesetzes steht."
> >
> > Ist aber noch immer Provisorium, wie zur Zeit des Kalten Krieges.
>
> Weil Sie das gerne so hätten?
>
> Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von
> dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
> Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk
> kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
> Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
> Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
> Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
> Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holste in und Thüringen haben in
> freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
> vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche
> Volk.
>
> Das klingt dann doch nicht so ganz provisorisch.
Das steht zwar so da aber in der Ursprünglichen Fassung heißt es:
"....hat sich das Deutsche Volk in den Ländern.....,um dem
staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beschlossen."
Diese "neue Ordnung" trat in Kraft bevor es erste freien Wahlen in
der BRD gab.
Durch die Teilung Deutschlands war es nicht möglich das Deutsche
Reich wieder herzustellen. Damals wie heute hat das Deutsche Volk
keinen Einfluß auf das GG gehabt, die Präambel ist daher eine Farce.
Das GG für die Bundesrepublik Deutschland brauchte den Segen der
Alliierten Besatzungsmächte, ebenso alle Änderungen bis zur
Wiedervereinigung.
> > Artikel 146 nämlich regelt:
> >
> > "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
> > Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
> > Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> > von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
> > ist."
> >
> > Für die "freie Entscheidung" womit nichts anderes als eine
> > Volksabstimmung gemeint
>
> Weil Sie das so postulieren? Was macht Sie glauben in die Köpfer der
> Mütter und Väter des GG hineinschauen zu können? In Anbetracht der
> Tatsache das diese Leute, mit gutem Grund und aus den Erfahrungen des
> 3. Reiches geboren, damals nur äußerst sparsam plebiszitäre Elemente
> im GG verwendet haben ist es eher unwahrscheinlich das eine
> Volksabstimmung gemein ist.
Wie war das noch mit diesem Ermächtigungsgesetz? Wer hat darüber
abgestimmt.
> > sein kann, wäre die Wiedervereinigung der
> > gegebene Anlass gewesen.
>
> Was ja dann auch passiert ist. Der erste Bundestag des
> wiedervereinigten Deutschland beschloss, dass das GG weiterhin
> Gültigkeit besitzt.
Ja, einfach so!
> > Da aber hatte man keine Zeit, es sollte
> > alles schnell gehen und so ist die DDR der BRD einfach beigetreten.
>
> Und?
Das Volk ist bewußt um seine Rechte beschnitten worden!
> > Staatsrechtlich ist die Verfassungsfrage demnach immer noch offen,
> > was im Falle der EU-Verfassung relevant geworden ist.
>
> Wo sind die ernstzunehmenden Staatsrechtler die das behaupten?
Was meinst du mit "die erstzunehmenden"? Etwa die, die nur du ernst
nimmst?
> Wir leben hier in einer parlamentarischen Demokratie,
Wohl eher in einer Diktatur der Parlamentaria.
> > Lasst mich die Gelegenheit nutzen, der Obrigkeit mitzuteilen, dass es
> > noch welche gibt, die Paragraph 20, Absatz 4 ernst nehmen und in der
> > Lage sind, ihn auch umzusetzen:
>
> Sind Sie das? Die Knäste sind nicht so voll das icht noch ein
> Plätzchen für Sie und Konsorten vorhanden wäre und so ein kleines
> Staatsschutzdelikt macht sich doch immer gut in der Vita. Gibt den
> Geruch von Revoluzzertum.
Gähn