Nun, die Präambel von 1949 sagt es doch schon:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und
als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden
der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden,
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine
Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt
war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und
als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden
der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden,
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine
Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt
war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.