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  • GrafGravenkotz

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2000

Das ist nichts neues

Screet schrieb am 22. Mai 2009 14:34

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> In Hamburg haben Polizisten kürzlich beschlossen, daß die
> unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Wohnprojekte gilt.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt es quasi nicht mehr. Jeder
Ordnungsamtsscherge kann mit der Begründung  "Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung" deine Wohnung betreten. Ohne
richterliche Anordnung. Mal ein Beispiel: Kampfhundeverodnung. Bei
Verdacht das du einen unangemeldeten Listenhund hältst, könne die
ohne Beschluss deine Wohnung betreten. Das geht im Extremfall soweit,
falls die keinen Hund antreffen, das die deine Unterlagen
durchwühlen, ob die nicht irgendwo Quittungen für Hundefutter finden.

Den Verdacht müssen die nicht weiter begründen. Eine anonyme Anzeige,
von einem Nachbarn, der dich ärgern will, reicht denen aus. Oder du
wirst angeschwärzt, du bist ein Messi. Oder, oder oder. Die finden
immer eine Grund, die Bude auf den Kopf zu stellen. Gefahr im Verzug,
und "öffentliche Ordnung", mit diesen Begriffen können die jede Tür
öffnen.

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