GrafGravenkotz schrieb am 22. Mai 2009 15:18
> Screet schrieb am 22. Mai 2009 14:34
>
> >
> > In Hamburg haben Polizisten kürzlich beschlossen, daß die
> > unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Wohnprojekte gilt.
>
> Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt es quasi nicht mehr. Jeder
> Ordnungsamtsscherge kann mit der Begründung "Gefährdung der
> öffentlichen Sicherheit und Ordnung" deine Wohnung betreten. Ohne
> richterliche Anordnung. Mal ein Beispiel: Kampfhundeverodnung. Bei
> Verdacht das du einen unangemeldeten Listenhund hältst, könne die
> ohne Beschluss deine Wohnung betreten. Das geht im Extremfall soweit,
> falls die keinen Hund antreffen, das die deine Unterlagen
> durchwühlen, ob die nicht irgendwo Quittungen für Hundefutter finden.
>
> Den Verdacht müssen die nicht weiter begründen. Eine anonyme Anzeige,
> von einem Nachbarn, der dich ärgern will, reicht denen aus. Oder du
> wirst angeschwärzt, du bist ein Messi. Oder, oder oder. Die finden
> immer eine Grund, die Bude auf den Kopf zu stellen. Gefahr im Verzug,
> und "öffentliche Ordnung", mit diesen Begriffen können die jede Tür
> öffnen.
Leider, ist es so. Du kannst aber auch den Spieß umdrehen. für
"Gefahr im Verzug" (auf das sich die Beamten bei "Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung berufen, da dieses allein ein
Betreten der Wohnung nicht erlaubt) muss mindestens einer der Beamten
seinen Kopf (und seine Karriere) hinhalten. Also, Dienstausweis
zeigen lassen und Name und Dienstnummer notieren (soviel Zeit muss
sein). Ein Polizist selbst in Uniform hat sich auszuweisen (ansonsten
hat er nicht mehr zu melden als ein Zivilist). Wenn die Jungs
trotzdem die Wohnung betreten wollen, Anruf bei der Polizei (Notruf -
wird aufgezeichnet), dann beim Eintreffen der nächsten Beamten
Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen,
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und ein 4-Augen Gespräch mit den
Vorgesetzten der Beamten suchen. Dann Strafanzeige wegen Diebstahl
stellen, weil die 500€ die vorher auf dem Wohnzimmertisch lagen
plötzlich nicht mehr da sind (bei Gefahr im Verzug haben die Beamten
keinen unabhänigen Zeugen dabei). Wetten, dass die Jungs beim
nächsten mal eine richterliche Verfügung dabei haben?
Gut, vielleicht etwas theoretisch, hat aber bei meiner Tätigkeit als
Security schonmal fast so funktioniert (zumindest sind dann die
Beamten wieder abgerückt, nachdem ich denen die Vorgehensweise
erläutert habe).
> Screet schrieb am 22. Mai 2009 14:34
>
> >
> > In Hamburg haben Polizisten kürzlich beschlossen, daß die
> > unverletzlichkeit der Wohnung nicht für Wohnprojekte gilt.
>
> Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt es quasi nicht mehr. Jeder
> Ordnungsamtsscherge kann mit der Begründung "Gefährdung der
> öffentlichen Sicherheit und Ordnung" deine Wohnung betreten. Ohne
> richterliche Anordnung. Mal ein Beispiel: Kampfhundeverodnung. Bei
> Verdacht das du einen unangemeldeten Listenhund hältst, könne die
> ohne Beschluss deine Wohnung betreten. Das geht im Extremfall soweit,
> falls die keinen Hund antreffen, das die deine Unterlagen
> durchwühlen, ob die nicht irgendwo Quittungen für Hundefutter finden.
>
> Den Verdacht müssen die nicht weiter begründen. Eine anonyme Anzeige,
> von einem Nachbarn, der dich ärgern will, reicht denen aus. Oder du
> wirst angeschwärzt, du bist ein Messi. Oder, oder oder. Die finden
> immer eine Grund, die Bude auf den Kopf zu stellen. Gefahr im Verzug,
> und "öffentliche Ordnung", mit diesen Begriffen können die jede Tür
> öffnen.
Leider, ist es so. Du kannst aber auch den Spieß umdrehen. für
"Gefahr im Verzug" (auf das sich die Beamten bei "Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung berufen, da dieses allein ein
Betreten der Wohnung nicht erlaubt) muss mindestens einer der Beamten
seinen Kopf (und seine Karriere) hinhalten. Also, Dienstausweis
zeigen lassen und Name und Dienstnummer notieren (soviel Zeit muss
sein). Ein Polizist selbst in Uniform hat sich auszuweisen (ansonsten
hat er nicht mehr zu melden als ein Zivilist). Wenn die Jungs
trotzdem die Wohnung betreten wollen, Anruf bei der Polizei (Notruf -
wird aufgezeichnet), dann beim Eintreffen der nächsten Beamten
Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen,
Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und ein 4-Augen Gespräch mit den
Vorgesetzten der Beamten suchen. Dann Strafanzeige wegen Diebstahl
stellen, weil die 500€ die vorher auf dem Wohnzimmertisch lagen
plötzlich nicht mehr da sind (bei Gefahr im Verzug haben die Beamten
keinen unabhänigen Zeugen dabei). Wetten, dass die Jungs beim
nächsten mal eine richterliche Verfügung dabei haben?
Gut, vielleicht etwas theoretisch, hat aber bei meiner Tätigkeit als
Security schonmal fast so funktioniert (zumindest sind dann die
Beamten wieder abgerückt, nachdem ich denen die Vorgehensweise
erläutert habe).