Artur_B schrieb am 23. Mai 2009 07:51
> Moralapostel schrieb am 22. Mai 2009 22:39
>
> > Artur_B schrieb am 22. Mai 2009 18:35
> >
> > > "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
> > > Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
> > > Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> > > von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
> > > ist."
> >
> > Ich lese da:
> > 1) Dieses GG gilt nach der Wiedervereinigung (automatisch) für das
> > gesamte Volk.
>
> Bis 1990 stand im Grundgesetz etwa Folgendes: dieses GG ist ein
> Provisorium für die zunächst 11 Bundesländer. Nach der
> Wiedervereinigung gibt sich die Bundesrepublik eine neue Verfassung,
> welche selbstverständlich das bisherige GG sein kann, aber nicht
> muss. Darüber stimmt das deutsche Volk in freier Entscheidung ab.
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
Du meinst vielleicht den Art 23. Dort steht sogar ausdrücklich:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst [für Westdeutschland]. In anderen
Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Wieder lese ich, dass das GG automatisch für Ostdeutschland in Kraft
zu setzen sei. Kein Hinweis auf nötige Abstimmungen etc.
In Art 144 heißt es (allerdings auch in der neuen Fassung):
"Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in
zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten
soll."
Offenbar ist nur eine Annahme von 2/3 der Gründerländer nötig.
Weitere Abstimmungen werden nicht mal angedeutet.
> > 2) Dieses GG tritt ausser Kraft, wenn das deutsche Volk in freier
> > Entscheidung eine Verfassung beschließt.
> >
>
> Was nach der Wiederverinigung zu gescheheen hat.
Wo liest du das?
> > Ich lese nicht, dass bei der Wiedervereinigung eine neue Verfassung
> > fällig wird.
>
> Dazu müsstest Du allerdings eine alte Ausgabe von vor 1990 haben. Die
> habe ich auch nicht, kann also Wortlaute nicht zitieren.
Der erste Google-Treffer zur Anfrage "Grundgesetz 1949" hätte es dir
gebracht.
> > Status Quo wird noch durch den Satz 1 geregelt. Ob und wie die freie
> > Entscheidung für eine neue Verfassung aussehen soll, ist eine andere
> > Frage.
> >
>
> Frag doch einfach mal andersherum: gibt es jemand, der behauptet, wir
> hätten jetzt in Deutschland im Jahre 2009 eine Verfassung? Nein den
> gibt es nicht, denn wir haben diese "freie Entscheidung" bisher
> versäumt. Ergo, was haben wir dann? Immer noch ein Grundgesetz,
> welches per Definition ein Provisorium ist. Wann soll denn Deiner
> Meinung nach der Zeitpunkt sein, wenn diese Verfassung ewtabliert
> wird?
Das GG ist nicht als Provisorium definiert, sondern aus seiner
Entstehungsgeschichte als solches gemeint. Allerdings spricht der
lange Bestand und die allgemeine, wenn auch teilweise
stillschweigende, Anerkennung gegen die Bezeichnung als Provisorium.
Dann frage ich andersherum: wer glaubt, dass das Grundgesetz nicht
die Funktion einer Verfassung für Deutschland hat?
Um unsere Diskussion hier in Grenzen zu halten, guck dir bitte die
WP-Artikel und die zugehörigen Diskussionen an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deuts
chland
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Grundgesetz_für_die_Bundesrep
ublik_Deutschland
Es gibt viele, die so denken wie du. Aber bisher konnte niemand den
Gedanken wirklich überzeugend darlegen. Das Bundesverfassungsgericht
und der Bundestag stehen beide auf dem Standpunkt, dass das GG die
gesamt-deutsche Verfassung ist. Will das deutsche Volk eine neue
Verfassung, ist diese nach Art. 146 zu beschließen.
Grüße
Sascha
> Moralapostel schrieb am 22. Mai 2009 22:39
>
> > Artur_B schrieb am 22. Mai 2009 18:35
> >
> > > "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
> > > Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
> > > Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die
> > > von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
> > > ist."
> >
> > Ich lese da:
> > 1) Dieses GG gilt nach der Wiedervereinigung (automatisch) für das
> > gesamte Volk.
>
> Bis 1990 stand im Grundgesetz etwa Folgendes: dieses GG ist ein
> Provisorium für die zunächst 11 Bundesländer. Nach der
> Wiedervereinigung gibt sich die Bundesrepublik eine neue Verfassung,
> welche selbstverständlich das bisherige GG sein kann, aber nicht
> muss. Darüber stimmt das deutsche Volk in freier Entscheidung ab.
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
Du meinst vielleicht den Art 23. Dort steht sogar ausdrücklich:
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst [für Westdeutschland]. In anderen
Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Wieder lese ich, dass das GG automatisch für Ostdeutschland in Kraft
zu setzen sei. Kein Hinweis auf nötige Abstimmungen etc.
In Art 144 heißt es (allerdings auch in der neuen Fassung):
"Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in
zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten
soll."
Offenbar ist nur eine Annahme von 2/3 der Gründerländer nötig.
Weitere Abstimmungen werden nicht mal angedeutet.
> > 2) Dieses GG tritt ausser Kraft, wenn das deutsche Volk in freier
> > Entscheidung eine Verfassung beschließt.
> >
>
> Was nach der Wiederverinigung zu gescheheen hat.
Wo liest du das?
> > Ich lese nicht, dass bei der Wiedervereinigung eine neue Verfassung
> > fällig wird.
>
> Dazu müsstest Du allerdings eine alte Ausgabe von vor 1990 haben. Die
> habe ich auch nicht, kann also Wortlaute nicht zitieren.
Der erste Google-Treffer zur Anfrage "Grundgesetz 1949" hätte es dir
gebracht.
> > Status Quo wird noch durch den Satz 1 geregelt. Ob und wie die freie
> > Entscheidung für eine neue Verfassung aussehen soll, ist eine andere
> > Frage.
> >
>
> Frag doch einfach mal andersherum: gibt es jemand, der behauptet, wir
> hätten jetzt in Deutschland im Jahre 2009 eine Verfassung? Nein den
> gibt es nicht, denn wir haben diese "freie Entscheidung" bisher
> versäumt. Ergo, was haben wir dann? Immer noch ein Grundgesetz,
> welches per Definition ein Provisorium ist. Wann soll denn Deiner
> Meinung nach der Zeitpunkt sein, wenn diese Verfassung ewtabliert
> wird?
Das GG ist nicht als Provisorium definiert, sondern aus seiner
Entstehungsgeschichte als solches gemeint. Allerdings spricht der
lange Bestand und die allgemeine, wenn auch teilweise
stillschweigende, Anerkennung gegen die Bezeichnung als Provisorium.
Dann frage ich andersherum: wer glaubt, dass das Grundgesetz nicht
die Funktion einer Verfassung für Deutschland hat?
Um unsere Diskussion hier in Grenzen zu halten, guck dir bitte die
WP-Artikel und die zugehörigen Diskussionen an.
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deuts
chland
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Grundgesetz_für_die_Bundesrep
ublik_Deutschland
Es gibt viele, die so denken wie du. Aber bisher konnte niemand den
Gedanken wirklich überzeugend darlegen. Das Bundesverfassungsgericht
und der Bundestag stehen beide auf dem Standpunkt, dass das GG die
gesamt-deutsche Verfassung ist. Will das deutsche Volk eine neue
Verfassung, ist diese nach Art. 146 zu beschließen.
Grüße
Sascha