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179 Beiträge seit 25.06.2001

Re: Unabhängig vom Inhalt des GG...

... durch Inkrafttreten einer Verfassung, „die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Art. 146
GG)[wird die Wiedervereinigung abgeschlossen.]

1990 wurden der Wiedervereinigungs-Artikel 23 gestrichen und in
Präambel und Artikel 146 auf die erfolgte staatsrechtliche Vollendung
der Einheit hingewiesen.

D.h. eine basisdemokratische Abstimmung über unsere Verfassung wurde
nicht gewünscht.

Gottseidank wurde wenigstens die alte übernommen.

Schönen Freitag,

onono
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