Richtig!
Sie ist nicht perfekt aber akzeptabel.
Trotzdem gilt natürlich, wie vorher schon angedeutet, dass das
Grundgesetz eben NICHT im Auftrag des deutschen Volkes (wie es sich
für eine Verfassung eigentlich gehört), sondern im Auftrag der
Siegermächte ausgearbeitet wurde.
Das heißt, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren nicht
frei, sondern mussten sich an Vorgaben der Sieger halten.
Den Siegermächten war einfach klar, dass sie Deutschland nicht auf
ewig über den Alliierten Kontrollrat regieren konnten.
Allerdings hielten die Alliierten auch später noch schützend ihre
Hände über das anfangs wackelige Konstrukt. So kann man wohl davon
ausgehen, dass die Verbote der rechtsextremen SRP 1952 und der
linksextremen KPD 1956 vorwiegend auf Druck der USA und nicht aus
freier Entscheidung des BVerfG zustande kamen!
Auch später gab es wohl manch eine politische Entscheidung, die auf
alliierte Anordnung zustande kam.
Sie ist nicht perfekt aber akzeptabel.
Trotzdem gilt natürlich, wie vorher schon angedeutet, dass das
Grundgesetz eben NICHT im Auftrag des deutschen Volkes (wie es sich
für eine Verfassung eigentlich gehört), sondern im Auftrag der
Siegermächte ausgearbeitet wurde.
Das heißt, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren nicht
frei, sondern mussten sich an Vorgaben der Sieger halten.
Den Siegermächten war einfach klar, dass sie Deutschland nicht auf
ewig über den Alliierten Kontrollrat regieren konnten.
Allerdings hielten die Alliierten auch später noch schützend ihre
Hände über das anfangs wackelige Konstrukt. So kann man wohl davon
ausgehen, dass die Verbote der rechtsextremen SRP 1952 und der
linksextremen KPD 1956 vorwiegend auf Druck der USA und nicht aus
freier Entscheidung des BVerfG zustande kamen!
Auch später gab es wohl manch eine politische Entscheidung, die auf
alliierte Anordnung zustande kam.