> ... durch Inkrafttreten einer Verfassung, „die von dem deutschen
> Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Art. 146
> GG)[wird die Wiedervereinigung abgeschlossen.]
>
> 1990 wurden der Wiedervereinigungs-Artikel 23 gestrichen und in
> Präambel und Artikel 146 auf die erfolgte staatsrechtliche Vollendung
> der Einheit hingewiesen.
>
> D.h. eine basisdemokratische Abstimmung über unsere Verfassung wurde
> nicht gewünscht.
Da stand auch nicht, wie genau die "freie Entscheidung" zustande
kommen muss. In der Theorie der parlamentarischen Demokratie drückt
ja das Parlament den Willen des Volkes aus. Wenn ich mich so umhöre,
bin ich mir noch nicht mal wirklich sicher, ob das nicht vielleicht
stimmt.
> Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“ (Art. 146
> GG)[wird die Wiedervereinigung abgeschlossen.]
>
> 1990 wurden der Wiedervereinigungs-Artikel 23 gestrichen und in
> Präambel und Artikel 146 auf die erfolgte staatsrechtliche Vollendung
> der Einheit hingewiesen.
>
> D.h. eine basisdemokratische Abstimmung über unsere Verfassung wurde
> nicht gewünscht.
Da stand auch nicht, wie genau die "freie Entscheidung" zustande
kommen muss. In der Theorie der parlamentarischen Demokratie drückt
ja das Parlament den Willen des Volkes aus. Wenn ich mich so umhöre,
bin ich mir noch nicht mal wirklich sicher, ob das nicht vielleicht
stimmt.